Anwohner aus Grohnde und Bodenwerder haben am Mittwoch, dem 26. März 2015 beim Niedersächsischen Umweltminister beantragt, dem umstrittenen Atomkraftwerk Grohnde die Betriebsgenehmigung zu entziehen und vor der Presse in Hannover und Bielefeld angekündigt, dass sie dies sonst gerichtlich durchzusetzen wollen. [Presseinfo]
Im Oktober 2015 wurde der Antrag abgelehnt. Unmittelbar nach Eingang des Ablehnungsbescheides haben die Kläger die Klage eingereicht.
Die Antragsteller/Kläger verweisen insbesondere auf die gewachsene Gefahr durch Einwirkungen von außen, beziehen sich aber auch auf die jahrzehntelange Auseinandersetzung um die Schwachpunkte und Anfälligkeit der Anlage.
Hans-Peter Leiding, 60, der mit seiner Familie in Sichtweite des Reaktors lebt, ist einer der beiden Antragsteller / Kläger. Seit er Anfang der 90er Jahre nach Grohnde gezogen ist, habe sich viel verändert: Er verweist auf das Zwischenlager und die Anschläge vom 11. September 2011. Und, sagte Leiding: „So blicken meine Frau und ich heute mit wachsender Unruhe und Sorge auf dies graue Relikt einer vergangenen atomgläubigen Zeit.“ Er wolle trotz des bestehenden Ausstiegsbeschlusses klagen, „weil eine zukünftige Bundesregierung angesichts chronisch leerer Staatskassen schnell auf die Idee kommen könnte, die AKWs zwecks Erhöhung der Entsorgungs-Rückstellungen doch länger laufen zu lassen. Ein Anliegen ist dem Gewerkschafter und aktiven Betriebsrat Leiding, dass sich seine Klage nicht gegen die Beschäftigten im AKW richte. Er regt deshalb eine gemeinsame „Kreativitätsinitiative“ von Kreis umd Gemeinden vor, um den notwendigen Strukturwandel im Weserbergland zu bewältigen. [Persönliche Erklärung Hans-Peter Leiding]
Die Antragsteller werden von dem versierten Fachanwalt Dr. Ulrich Wollenteit aus Hamburg vertreten. Wollenteit hat in der Vergangenheit bereits Klageverfahren bezüglich der 2011 abgeschalteten alten Reaktoren begleitet und ist derzeit auch mit einem Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für das AKW-Brokdorf befasst. Er sieht für das Vorgehen durchaus gewachsene Chancen: „Das jüngst vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Zwischenlager Brunsbüttel, mit dem die Genehmigung der Anlage gekippt wurde, hat die Schutzansprüche der Anwohner von Nuklearanlagen im Zusammenhang mit terroristischen Angriffen nachdrücklich bestätigt. Die Gefährdung von Atomanlagen wegen möglicher terroristischer Angriffen wird zudem auch von den Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik bestätigt. Der Atomverwaltung sind damit Handlungsspielräume zugewachsen, die sie endlich sicherheitsgerichtet nutzen muss. Das gewachsene Terrorrisiko sowie die technischen Schwachstellen des Reaktors stellen für die Anwohner des Atomkraftwerks eine erhebliche Gefährdung dar. Deshalb muss die Genehmigung widerrufen werden.“
Finanziert wird die Klage durch einen eigens eingerichteten Rechtshilfefonds. Zur Absicherung der Klage machen die Mitglieder für die Dauer ihrer Mitgliedschaft eine Einlage von 1.000 €. Die eigentliche Finanzierung soll dann über Spenden erfolgen. Dazu sollen in den nächsten Monaten 50.000 € gesammelt werden, erklärt Eckard Bretzke vom Vorstand des Rechtshilfefonds Atomerbe Grohnde e.V. Bretzke war Ende der 70er Jahre Gemeindepfarrer in Hameln-Tündern und hat die damalige Auseinandersetzung um den Bau der Anlage unmittelbar erlebt.
Eine Chronologie der bisherigen Ereignisse von der Vereinsgründung des Rechtshilfefonds 2014 bis zum heutigen Tage findet sich an dieser Stelle.
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